Das neue Verbraucherkreditgesetz
Auf Basis einer Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates ist mit 11.6.2010 in Österreich das neue Verbraucherkreditgesetz in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie und der Umsetzung im neuen Gesetz ist es, ein ausreichendes und einheitliches Verbraucherschutzniveau auf dem europäischen Markt zu bieten. Eine umfassende Aufklärungs- und Informationspflicht des Kreditgebers soll für den Verbraucher Vertrauen schaffen und Kreditangebote vergleichbar machen.
Wo kommt das neue Gesetz zur Anwendung?
Um welche Informationspflichten handelt es sich?
Bereits in der Werbung müssen bestimmte Standardinformationen enthalten sein. Diese müssen in klarer, prägnanter und auffallender Art anhand eines repräsentativen Beispiels u. a. die Gesamtkosten des Kredites umfassen. Der Kreditgeber ist verpflichtet, jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Verbraucher benötigt, um verschiedene Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung über den Abschluss eines Kreditvertrages zu treffen. Diese Informationen betreffen die Art des Kredites, die Identität und die Anschrift des Kreditgebers, die Laufzeit des Kreditvertrages, den Gesamtkreditbetrag und die Bedingungen für die Inanspruchnahme sowie den Sollzins.
Darüber hinaus hat der Verbraucher jederzeit kostenlos den Anspruch, während der gesamten Kreditlaufzeit einen aktuellen Tilgungsplan zu erhalten. Weiters regelt das Gesetz die Informationspflichten des Kreditgebers bei Änderung des Zinssatzes.
Weitere zentrale Vertragsbestandteile sind das Rücktrittsrecht des Verbrauchers innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss und das Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Kreditbetrages.