Betriebliche Vorsorge

Betriebliche Vorsorge

Die Leistungspakete der Volksbank erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit in Ihrem Unternehmen.

Erfolgreiche Unternehmen haben die Zukunft immer im Visier. Gerade die Möglichkeiten der Betrieblichen Vorsorge verlangen unternehmerische Entscheidungen mit Weitblick, denn sie helfen dem Unternehmen Steuern und Lohnnebenkosten sparen. Betrieblich vorsorgen können Sie nicht nur für Ihre Arbeitnehmer sondern auch für geschäftsführende Gesellschafter!

Die Frage der Altersvorsorge ist heue aktueller denn je, denn die private und betriebliche Pensionsvorsorge werden die notwendigen Kürzungen im Rahmen der staatlichen Pension zu kompensieren haben.

Wenn Unternehmen für die Pension ihrer Mitarbeiter als auch ihrer geschäftsführenden Gesellschafter vorsorgen, profitieren sie von steuerlichen Vorteilen und sie können Lohnnebenkosten einsparen. Die betriebliche Altersvorsorge trägt somit positiv zur Straffung des betrieblichen Kostenmanagements bei.


Die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sind vielfältig:


 Pensionszusage

Pensionszusage

Die Pensionszusage ist eine sehr interessante Alternative zur Gehaltserhöhung für ausgewählte führende Mitarbeiter, da während der Aktivzeit keine Lohnnebenkosten anfallen. Sie, als geschäftsführender Gesellschafter selbst oder ihre besten Mitarbeiter können Nutznießer einer ganz persönlichen Pensionszusage sein. Die Pensionsverpflichtung aus der Pensionszusage wird mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung und mit dem Pensionsrückdeckungs-Wertpapierdepot gem. den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und des Betriebspensionsgesetzes sichergestellt.


Besonders wichtige Mitarbeiter verdienen auch eine besondere Motivation zum Beispiel durch eine betriebliche Pensionsvorsorge.
Sie bietet dem Unternehmer die Möglichkeit, ganz individuelle Vereinbarungen mit dem jeweiligen Mitarbeiter zu treffen. Und auch bei dieser Vorsorgeform lacht das Unternehmerherz – angesichts der vielen Vorteile.

So funktioniert es:

Sie zahlen für die ausgewählten Mitarbeiter eine monatliche Prämie ein, die gewinnbringend veranlagt wird. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit erhalten die betreffenden Mitarbeiter entweder eine einmalige Kapitalabfindung oder eine lebenslange Rentenzahlung.


Vorteile für Sie als Unternehmer:

  • Die Motivation ausgewählter Mitarbeiter wird stark gefördert.
  • Die Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen wird bedeutend grösser, da bei einem Arbeitgeberwechsel die Pensionszusage zur Gänze verfällt.
  • Das Pensionsmodell wirkt durch Rückstellungsbildung Gewinn mindernd und ist somit steuerlich begünstigt.
  • Es fallen keine Sozialversicherungsabgaben und keine Lohnnebenkosten an.
  • Für neue Mitarbeiter wird ihr Unternehmen noch interessanter.
  • Die Pensionszusage ist eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer, deren Inhalt sie als Unternehmer wesentlich mitbestimmen können.
  • Die Auszahlung der Rente kann durch Übertragung des Barwerts der Rentenverpflichtung in eine betriebliche Kollektivversicherung oder in eine Pensionskasse ausgelagert werden.

Ihr persönliches Highlight

Auch geschäftsführende Gesellschafter können in den Genuss einer Unternehmenspension kommen. Damit wird unter Ausnutzung von steuerlichen Vorteilen Firmenvermögen ins Privatvermögen transferiert. Besonders vorteilhaft ist die Pensionszusage für ihre angestellten Familienmitglieder.

Vorteile für Ihre Mitarbeiter:

  • Während der Prämienzahlungsdauer fallen weder Lohnsteuer noch Abgaben an (Brutto-Netto-Effekt).
  • Weil Care auch Unterstützung in schwierigen Zeiten bedeutet, können sie die Pensionszusage auch ganz individuell mit einer Berufsunfähigkeits- Witwen- und Waisenpension ergänzen.
  • Bei Vertragsablauf besteht das Wahlrecht zwischen einer einmaligen Kapitalabfindung und einer lebenslangen Rentenzahlung.
  • Im Insolvenzfall fallen die Versicherungsansprüche nicht in die Konkursmasse, wenn der Vertrag an den Mitarbeiter verpfändet wurde.

Höhe der Pensionszusage

  • Die vertragliche Pensionszusage darf letztlich max. 80% des letzten Aktivbezuges (Leistungen aus allfällig bestehenden Pensionskassen, nicht jedoch Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung sind anzurechnen).
  • Firmenpension und ASVG- bzw. GSVG-Pension dürfen in Summe 100% des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen.

Finanzierung garantiert

Um die Finanzierung der Pensionszusage gewährleisten zu können müssen sie Rückstellungen bilden, die einerseits mit Wertpapieren bedeckt sind und zusätzlich mittels Pensions-Rückdeckungsversicherung abgesichert werden können. Die Pensions-Rückdeckungsversicherung dient neben dem Ansparen der erforderlichen Liquiditätsmittel auch der Auslagerung von Risiken wie z.B. Berufsunfähigkeit als auch einer vereinbarten Witwen- und Waisenpension.

 




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